Kundenbedürfnisse früher berücksichtigen mit Agilität

Kanban BoardDass Kunden durch zunehmende Digitalisierung ihre Verhaltensweisen ändern ist mittlerweile ein alter Hut und viel zitierte Ausgangslage für darauf aufbauende Forderungen an unternehmerischen Wandel. Und obwohl die Forderung recht alt ist, beschäftigt es noch immer Unternehmen, wie sie veränderten Verhaltensweisen ihrer Kunden in das eigene Geschäftsmodell und in die Geschäftsprozesse integrieren können.

Die Lebensversicherung von 1871 a.G. München (LV 1871) hat diese Entwicklung aufgegriffen und betrachtet die Abläufe aus Sicht des Kunden. Das Produkt Lebensversicherung wird dabei nicht neu erfunden. Die Geschäftsabläufe werden aber so zerlegt und neu zusammengesetzt, dass sie von Kunden in einer digitalen Welt besser akzeptiert werden. Weil zum Beispiel das Smartphone mittlerweile eine der wichtigsten Schnittstellen ist, müssen die vom Anbieter bereitgestellten Informationen auch auf einem kleinen Display gut aussehen und verständlich sein.  Dies und wie die LV 1871 ihr gesamtes Kernsystem mit agilen Methoden grundlegend umbaute, steht im Artikel auf cio.de: „Wir haben nur noch agile Teams“. Lesenswert und für viele Finanzdienstleister interessant.

Werbung

Veranstaltungstipps für September und Oktober 2018

Interessante Veranstaltungen für Banken und Sparkassen im September und Oktober 2018:

.E

.E

11.-13. September 2018: „Zukunft Personal“, Köln
Veranstalter: Spring Messe Management GmbH
Themen: Fachmesse für Personalwesen, Recruiting, Learning, u.a.
Informationen zur Veranstaltung: „Zukunft Personal

13.-14. September 2018: „Partner-Gipfel S-Dienstleister-Netzwerk“, Berlin
Veranstalter: S-Dienstleister-Netzwerk e.V.
Themen: Fachtagung für Vorstände, Betrieb der Zukunft, Industrialisierung im Verbund, u.a.
Informationen zur Veranstaltung: „Programm Partner-Gipfel

13.-14. September 2018: „Procedera Jahreskongress 2018“, Berlin
Veranstalter: Procedera Consult GmbH und Finanz Colloqium Heidelberg GmbH
Themen: Prozessmanagement 2.0, Digitale Transformation, Sicherheit im Regulatorikwahn, , etc.
Informationen zur Veranstaltung: „Procedera Jahreskongress 2018

20.-21. September 2018: „CamundaCon“, Berlin
Veranstalter: Camunda Services GmbH
Themen: Workflow Automation, Camunda Modeler, DMN, etc.
Informationen zur Veranstaltung: „CamundaCon

27. September 2018: „iboCON“, Frankfurt
Veranstalter: ibo Software GmbH
Themen: Prozessmanagement, Agiles Projektmanagement, Personalbemessung, Digitaler Revisionsprozess , etc.
Informationen zur Veranstaltung: „iboCON

11.-12. Oktober 2018: „Fintropolis – Werk.Stadt der Zukunft“, Berlin
Veranstalter: Fiducia & GAD IT AG
Themen: Leben, Arbeiten und Banken in der Zukunft, u.a.
Informationen zur Veranstaltung: „Fintropolis

15. Oktober 2018: „Digitalisierung der Prozesse 4.0“, Hamburg
Veranstalter: Euroforum Deutschland GmbH
Themen: Plattform Banking, Artificial Intelligence, Robotic Process Automation, Blogchain, u.a.
Informationen zur Veranstaltung: „Digitalisierung der Prozesse 4.0

17.-18. Oktober 2018: „Bankfiliale 4.0“, Hamburg
Veranstalter: Euroforum Deutschland GmbH
Themen: Filialen im Umbruch, Filialnetzstrategien, Persönliche Beratung vor Ort, Smartes Banking, u.a.
Informationen zur Veranstaltung: „Bankfiliale 4.0

17.-18. Oktober 2018: „gfo Jahreskongress“, Düsseldorf
Veranstalter: gfo Gesellschaft für Organisation e.V.; Management Circle AG
Themen: Organisation und Management, Agilität, New Work, Innovation, Virtuelle Führung, u.a.
Informationen zur Veranstaltung: „gfo Jahreskongress

23. Oktober 2018: „ibo Herbstgipfel“, Frankfurt
Veranstalter: ibo Beratung und Training GmbH
Themen: Exklusiv für Leiter/-innen Prozessmanagement und Organisation: Prozessmanagement, BPM-Framework, ibo-Prozessfenster, u.a.
Informationen zur Veranstaltung: „ibo Herbstgipfel

23.-24. Oktober 2018: „35. Internationales PM-Forum“, Nürnberg
Veranstalter: GPM Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e.V.
Themen: Agiles Projektmanagement, Digitalisierung, PM-Planspiel, Strategisches Projektmanagement, Kompetenzen, u.a.
Informationen zur Veranstaltung: „PM-Forum

 

Die Veranstaltungen sind eine persönliche Auswahl, ohne Anspruch auf Vollständigkeit; alle Angaben ohne Gewähr.

Sparkassen bieten ab heute Echtzeit-Überweisungen

Ab heute, 10. Juli 2018 können Kunden der Sparkassen Geld in Echtzeit überweisen. Bislang bot diesen Service in Deutschland nur die HypoVereinsbank HVB an. Ob Online-Banking oder Mobile-Banking, Kunden haben die Wahl zwischen der herkömmlichen Überweisung und dem sekundenschnellen „Instant Payment“. Die Echtzeit-Überweisung funktioniert nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes DSGV zunächst innerhalb von 15, später dann in allen 34 SEPA-Ländern.

DSGV Instant Payment SEPA-Laender
Quelle: DSGV

Der Höchstbetrag für eine Echtzeit-Überweisung liege derzeit bei 15.000 Euro, der Service ist an allen Tagen rund um die Uhr verfügbar. Die Überweisung muss  innerhalb von 10 Sekunden beim Empfänger sein.  Voraussetzung für die Echtzeit-Überweisung ist, dass auch die Bank des Zahlungsempfängers an diesem Verfahren teilnimmt. Ist das Geld beim Empfänger angekommen, werden Absender und Empfänger benachrichtigt.

Ob dieser Instant-Payment-Service etwas kostet, entscheidet jede Sparkasse selbst. Die Kasseler Sparkasse bietet diesen Service je nach Kontomodell ab 0 Euro, die Sparkasse Marburg-Biedenkopf verlangt dafür grundsätzlich 50 Cent, die Sparkasse Gießen 1,00 Euro und die Sparkasse Hannover sogar 2,00 Euro und für die Gutschrift einer Echtzeit-Überweisung je nach Kontomodell zum Beispiel 0,35 Euro. Ob Kunden für Echtzeit-Überweisungen einen anderen, höheren Preis als für konventionelle Überweisungen dauerhaft akzeptieren und ob die Extra-Gebühren für eine breitere Nutzung des Verfahrens im Privatkundenmarkt sorgen, bleibt abzuwarten.

Die Vorteile des neuen Verfahrens sind aus meiner Sicht insbesondere die Geschwindigkeit des Zahlungsvorgangs, die im Vergleich zum Bargeld sicherere Abwicklung und die Bestätigungsnachricht für Absender und Empfänger. Das Produkt Instant-Payment hat aber auch Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse der Beteiligten. Denn wenn Kunden ihr Geld schnell bezahlen, müssen Waren- oder Dienstleistungsanbieter die Ware entsprechend schnell versenden oder den Service freischalten.

Weitere Informationen zum Echtzeit-Überweisungs-Verfahren der Sparkassen in der Pressemitteilung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes DSGV und in der Süddeutschen Zeitung „Sparkassen – In zehn Sekunden„.

Zugriff von Nicht-Banken auf Kontodaten

Bank- und Kontodaten behandeln viele Deutsche wie ein streng zu hütendes Geheimnis. Doch wenn es um’s einfache Bezahlen geht, fällt anscheinend die Hemmung, Kontodaten an Dritte weiterzugeben. Eine Studie der Beratungsgesellschaft PwC kommt zum Ergebnis, dass zwei von drei Deutschen Nicht-Banken den Zugriff auf ihr Kontodaten gestatten würden.

Quelle: faz.net Online-Banking: Deutsche vertrauen auch Nicht-Banken

Strengere Vorschriften mit dem neuen Geldwäschegesetz

Zum 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten, es wurde am 23. Juni im Bundestag beschlossen und am 24. Juni im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das neue Gesetz führt zu einer Reihe von Änderungen für Banken, Sparkassen und weitere Finanzdienstleister aber auch für Unternehmen aus anderen Branchen. So sind zum Beispiel insbesondere Handwerksbetriebe und Händler betroffen: Autohändler, Juweliere und andere Händler hochpreisiger Waren sind nun schon bei Barbeträgen ab 10.000 Euro anstatt zuvor 15.000 Euro dazu verpflichtet, die Identifizierung der Geschäftspartner vorzunehmen.

Die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz muss grundsätzlich mit einem Ausweis oder Pass vorgenommen werden, bei juristischen Personen anhand eines Auszugs aus einem amtlichen Register. Die Daten müssen notiert oder das Dokument muss kopiert werden, die Unterlagen sind fünf Jahre lang aufzubewahren. Neu ist auch die Einrichtung eines zentralen elektronischen Transparenzregisters, in dem die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten in Unternehmen einsehbar sind. Außerdem wird aus der Zentralstelle für Verdachtsmeldungen beim Bundeskriminalamt (BKA) wird die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion, die ihrerseits dem Bundesfinanzministerium untersteht. Die nationalen Zentralen Meldestellen werden sich EU-weit vernetzen. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können teuer werden, das Bußgeld wird zum Beispiel bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen von bisher maximal 100.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht. Bußgeldverfahren können künftig im Internet veröffentlicht werden, die so genannte „Prangervorschrift“.

Weitere Informationen zum neuen Geldwäschegesetz unter…

 

Europäischer Standard für Zugang zu Bankkonten geplant

Mit einem neuen offenen europäischen Standard für Programmierschnittstellen (Application Programming Interfaces, API) sollen Drittanbieter bei der Bereitstellung von Lösungen für Zahlungsstandards unterstützt werden. Ziel des gemeinsamen Standards ist es, die Komplexität des Kontenzugriffsverfahrens zu reduzieren und einen europaweit sicheren Zugang zu Bankkonten und Finanzdaten einzuräumen.

Quelle: Deutsche Kreditwirtschaft plant europäischen Standard für Zugang zu Bankkonten – IT Finanzmagazin